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Das spanische Grundbuchamt –
Registro de la Propiedad – registriert
alle wesentlichen Vorgänge, die mit
Immobilien zu tun haben. Dies sind
im Wesentlichen
Eigentumsübergänge
Hypotheken
Erbschaften
Grundstücksteilungen
oder
–zusammenlegungen
Eigentumsveränderun-
gen bei Scheidungen
Vorkaufsrechte
Konkursvermerke
„Embargos“
(Pfändungsbeschlüsse)
Grundbuchauszüge – notas simp-
les informativas – geben Auskunft
über die aktuelle Grundbuchsitua-
tion der jeweiligen Immobilie. Sie
sind in rechtlicher Hinsicht quasi ein
Röntgenbild der Immobilie.
Zumeist haben Eigentümer, Kaufin-
teressenten, Banken, Gläubiger und
Nachbarn ein Interesse daran, die
aktuelle Situation der betreffenden
spanischen Immobilie in detaillierter
Form zu erfahren.
Ein Grundbuchauszug schafft Klar-
heit, denn im spanischen Recht gilt
das gleiche Prinzip wie im deut-
schen Recht: der gute Glaube an
die Richtigkeit des Grundbuchs wird
geschützt.
Die Partnerschaft von Rechtsanwäl-
ten (Löber & Steinmetz, Frankfurt am
Main, ist autorisiert, für Mandanten
und Interessenten Grundbuchauszü-
ge zu beantragen. Hierzu werden
folgende Daten benötigt:
Daten des Interessenten
Daten des eingetrage-
nen Eigentümers
Grundbuchdaten,
insbesondere auch
Belegenheitsort
der Immobilie
Katasterreferenz
Sind nicht alle Daten verfügbar, son-
dern nur teilweise, so gelingt es uns
doch zumeist, die betreffende Im-
mobilie auch grundbuchmäßig zu
lokalisieren und einen entsprechen-
den Grundbuchauszug zu erhalten.
Honorar- und Kosten für die Einho-
lung des Grundbuchauszugs belau-
fen sich auf 60 € zzgl. gesetzlicher
MwSt (19 %).
Ist eine Gesellschaft eingetragene
Eigentümerin, so kann zunächst ein
Handelsregisterauszug und sodann
ein Grundbuchauszug eingeholt
werden.
MIT RECHT: SPANIEN
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Er ist als RA in Frankfurt am Main
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SPANISCHE GRUNDBÜCHER UND
GRUNDBUCHAUSZÜGE
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz,
Partnerschaft von Rechtsanwälten in Frankfurt am Main
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