Page 42 - Costa Live 4 - 2017
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Dr. Alexander Steinmetz Rocío García
Schenkung einer Spanien-Immobilie mit Wirkung auf den Todesfall
Von Dr. Alexander Steinmetz und Frau Rocío García Alcázar
Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García,
Partner der Löber Steinmetz & García Partnerschaft v on Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln und Palma, Tel. +49 (0)6996221123, info@loeber-steinmetz.de
Immobilienübertragungen können auf unterschiedlichen Wegen vorge- nommen werden. Diese sind: Kauf, Tausch, Schenkung und Erbschaft. Immer muss der Rechtsgrund genannt werden, aufgrund dessen die Im- mobilie oder ein Recht an ihr übertragen wird. Ein interessanter Fall lag der spanischen Generaldirektion für Register und Notariate (DGRN) vor, über den sie am 20. Februar 2017 folgenden Beschluss fasste:
Es ging um einen notariellen Schenkungsvertrag (Escritura de donación) zwischen einem Ehepaar und dessen Eintragung im Grundbuch. Die Ehe- frau hatte darin ihrem Ehemann an der ihr allein gehörenden Immobilie in