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Praktische Ratgeberreihe Spanien
Löber
Huzel
Erben
und Vererben
in Spanien
●
Deutsch-spanische Erbschaftsituation
●
Deutsch-spanische Erbschaftsteuersituation
●
EU-Erbrechtsverordnung
●
Spanisches Erbschaftsteuergesetz
●
Checklisten für Erblasser und Erben
●
Muster
edition für
internationale wirtschaft
Frankfurt a. M. | 2014
www.edition-spanien.de
5. Auflage 2014
Neues Erbrecht für
Residenten
Unsere Sachkompetenz als bedeutende deutsch-spanische Wirtschafts-
kanzleien wird belegt durch mehr als 40-jährige Erfahrung sowie unsere
auflagenstarken Fachbücher. Sie finden uns in Deutschland und in Spanien.
E
48,–
Löber & Steinmetz
Partnerschaft von Rechtsanwälten
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Aus dem Verlagsprogramm
- Grundeigentum in Spanien
- Wohnungseigentum und
Urbanisationen in Spanien
- Firma in Spanien
- Ausländer in Spanien
MIT RECHT: SPANIEN
Unser Verlagsprogramm ist auch unser Anwaltsprogramm
von 15.956,87 Euro bereits berück-
sichtigt. Sind dagegen Erblasser wie
Erben auf den Balearen gebietsan-
sässig, brauchen Sie keine Erbschaft-
steuer zu zahlen (Dekret 1 /2014),
denn für sie gilt ein allgemeiner Frei-
betrag von 25.000 Euro sowie für
den Erwerb der Wohnsitzimmobilie
eine Steuervergünstigung von 99 %.
VERLETZUNG DES PRINZIPS DER
KAPITALVERKEHRSFREIHEIT
Die EU-Kommission sah bei der Be-
steuerung von in der Autonomía
ansässigen Steuerpflichtigen eine
deutliche Besserstellung gegenüber
Nichtansässigen, also eine Diskrimi-
nierung.
Spanien hat vergeblich versucht,
sich vor dem EuGH gegen den Vor-
wurf der diskriminierenden Besteu-
erung damit zu verteidigen, dass
die EU nicht berechtigt sei, in inner-
spanische Kompetenzzuweisungen
einzugreifen. Beanstandet wurde,
dass der spanische Zentralstaat da-
durch, dass er den Comunidades
Autónomas für die Erbschaft- und
Schenkungsteuer Gesetzgebungs-
kompetenzen nur von Ansässigen
zugewiesen hat, der Diskriminierung
„Tür und Tor geöffnet“ habe. In dieser
Situation sei eine der EU-Grundfrei-
heiten, das Prinzip des freien Kapi-
talverkehrs, nicht mehr gewährleistet
(Verletzung des Art. 63 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäi-
schen Union).
PRAKTISCHE RATSCHLÄGE
Obwohl noch nicht abzusehen ist,
wie der spanische Staat und die
Autonomías auf das EuGH-Urteil re-
agieren und welche Maßnahmen
im Einzelnen getroffen werden,
sollte man als steuerlich Betroffe-
ner Vorkehrungen treffen.
A.
Wer in den letzten Jahren als Erbe
oder Beschenkter in Spanien ent-
sprechende Steuer entrichtet hat,
sollte umgehend alle entsprechen-
den Unterlagen wie die Erbschaft-
steuererklärung und Zahlungsbele-
ge etc. sammeln.
B.
Wegen der Gefahr der Verjährung
von steuerlichen Erstattungsansprü-
chen sollten Maßnahmen gegen
den Eintritt der Verjährung ergriffen
werden.
C.
Nach Erlass der neuen steuerli-
chen Regelungen für Erbschaften
und Schenkungen sollten Rücker-
stattungsansprüche gegenüber
der jeweiligen Steuerverwaltung
exakt errechnet und geltend ge-
macht werden.
D.
Eine Gesamtdarstellung der
deutsch-spanischen Erbschaft- und
Erbschaftsteuersituation auch mit
Blick auf die neue EU-Erbverord-
nung erscheint im Oktober 2014
in 5. Auflage unter dem Titel „Erben
und Vererben in Spanien“ im Verlag
edition für internationale wirtschaft,
Frankfurt. Autoren: Dr. Burckhardt Lö-
ber und Prof. Dr. Erhard Huzel. Der
Titel ist zu beziehen über die Ver-
lagsauslieferung Jenior, Marienstra-
ße 5, D-34117 Kassel (Preis 48 €),
Tel.: 0561-7391621, E-Mail: jeni-
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