Page 40 - Costa Live Magazine 1 - 2017
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Dr. Burckhardt Löber
Dr. Alexander Steinmetz
Bankkonten - deutsch-spanische Erbschaften
Erhebliche Erleichterung bei der Abwicklung internationaler Erbfälle
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Dr. Burckhardt Löber:
Rechtsanwalt und Abogado in Frankfurt/Main
Dr. Alexander Steinmetz, Mag. Iur.
Rechtsanwalt und Abogado Inscrito
Die Autoren dieses Beitrags sind Mitglieder der Löber & Steinmetz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Frankfurt am Main und Köln Tel. +49 (0)69 96221123, info@loeber-steinmetz.de
Grenzüberschreitende Erbfälle zeichnen sich zumeist durch einen besonde- ren Schwierigkeitsgrad aus. Die Probleme ergeben sich in aller Deutlichkeit aus den nachfolgenden Fragestellungen:
• Wie weist der Erbe gegenüber der Bank sein Erbrecht nach? • Genügt ein eigenhändiges Testament
oder muss dieses notariell sein?
• Wird ein deutscher Erbschein von der spanischen Bank anerkannt? • Oder ist neuerdings die Vorlage eines Europäischen
Nachlasszeugnisses erforderlich?
• Welches Erbrecht ist im Einzelfall anwendbar, das deutsche
oder das spanische?
• Sind die Erbschaftsteuern an das deutsche Finanzamt oder an
die spanische Hacienda zu zahlen oder gar an beide?
• Welche Fristen gelten für die Zahlung der Erbschaftsteuer?
• Was kann der Erblasser tun, um einen möglichst reibungslosen
Übergang auf seinen Rechtsnachfolger, den Erben,
in die Wege zu leiten?
• Muss der Erbe ein eigenes Konto eröffnen oder kann er
das Erblasserkonto fortführen?
Auf alle Fragen kann im Rahmen dieses Kurzbeitrags nicht eingegangen werden. Sie spielen jedoch bei der Einzelfallberatung eine große Rolle. Es soll jedoch anhand der beiden nachstehenden Musterbeispiele aufgezeigt werden, welcher Fiskus das Besteuerungsrecht über die Erbschaft besitzt und wie man als Erbe zweckmäßig verfährt.
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